Kosten
Therapie 65,00 Euro / 60 Minuten
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH). Für heilpraktische Psychotherapien gibt es jedoch keine festgelegten Gebührensätze. Die GbüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen aus den 80er Jahren, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Eine Aktualisierung ist bezüglich der Höhe der Vergütung in den letzten Jahren nicht erfolgt.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel leider nicht. Private Krankenkassen, Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten Heilpraktikerkosten oft anteilig (abhängig von Krankenkasse und vereinbartem Tarif).
Unabhängig von Kostenbeteiligungen können Sie Heilpraktikerrechnungen als gesundheitliche Leistungen bei Ihrer nächsten Steuererklärung einreichen.